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Verpackungsverordnung



Die Entsorgung von Verkaufsverpackungen, die beim Endverbrauchern anfallen (sogenannter Verpackungsmüll) solle seit dem 01.01.2009 grundsätzlich durch ein haushaltsnahe Entsorgungssystem gesammelt werden. Es gibt keine Alternative mehr geben, entweder die Verpackungen in Eigenregie zurückzunehmen und darauf hinzuweisen oder sich an ein Entsorgungssystem anzuschließen.

Vielmehr enthält § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung die Verpflichtung, sich an einem flächendeckenden haushaltsnahen Rücknahmesystem (Grünen Punkt) zu beteiligen. Für den Endverbraucher selbst ändert sich erst einmal nichts.